Gesetze

Gesetzliche Bestimmungen und sonstige Regelungen

Schweigepflicht

Als Heilpraktikerin unterliege ich ebenso der Schweigepflicht wie Ärzte und/oder Psychologische Psychotherapeuten und/oder Psychiater es tun.

Allerdings gibt es bei Heilpraktikern die Einschränkung, sich in Verbindung mit Straftaten nicht auf die Schweigepflicht berufen zu können; dies gilt ebenso für Psychologische Psychotherapeuten.


Datenschutz

Ich versichere Ihnen, dass ich mich an die Datenschutzrichtlinien sowie an die Ende Mai 2018 in Kraft tretende Datenschutzgrundverordnung halten werde.

Mein Praxishandy ist Passwort geschützt und wird ausschließlich für meine Praxis genutzt. Mein PC / Laptop ist ebenfalls Passwort geschützt und der Schrank in meiner Praxis, in dem ich Patientenunterlagen aufbewahre, ist stets verschlossen.


Wussten Sie, dass …

… ein PSYCHIATER ein Arzt ist?
Er hat sich im Anschluss an ein Medizinstudium auf die Behandlung von psychischen Störungen spezialisiert und eine Facharztausbildung durchlaufen: Er spricht mit Ihnen, er kann Sie arbeitsunfähig krank schreiben und Ihnen bei Bedarf Psychopharmaka verschreiben, wie z. B. Antidepressiva. Hat ein Psychiater eine psychotherapeutische Fortbildung absolviert kann er selbst auch Psychotherapie anbieten.

Ein Psychiater ist u. a. durch die Verschreibung von Psychopharmaka in der Lage, einen Patienten überhaupt erst therapiefähig zu machen. Liegt z. B. eine Psychose, beispielsweise im Rahmen einer paranoiden Schizophrenie vor, ist ein Patient im akuten Zustand einer Psychose nicht therapiefähig. Bei schweren psychiatrischen Krankheitsbildern ist erst durch die Einnahme und Wirkung von Psychopharmaka eine weiterführende Therapie, z. B. in Form von Therapiegesprächen möglich.

… ein PSYCHOLOGISCHER PSYCHOTHERAPEUT ein Psychologie-Studium abgeschlossen hat?
Außerdem muss er anschließend eine fünfjährige psychotherapeutische Fortbildung in einem anerkannten Verfahren absolviert haben. Eine solche Ausbildung umfasst Theorie, Selbsterfahrung, Durchführung supervidierter Therapie sowie eine mindestens einjährige Tätigkeit in einem psychiatrischen Krankenhaus: Er darf Sie nicht arbeitsunfähig krank schreiben und Ihnen auch keine Medikamente verschreiben.

Hier besteht die Arbeit i. d. R. aus psychotherapeutischen Mitteln z. B. Gesprächstherapie.

Vergleichbar ist die Arbeitsweise eines Heilpraktiker für Psychotherapie.